AGB’s

1. Allgemeines

1.1 Beim Vergleich mit anderen Angeboten beachten Sie bitte, dass unsere Preise Inklusivpreise sind.

1.2 Die genannten Preise sind durchlaufende Posten inklusive organisatorischer Unkosten der Skischule. Sie werden von uns an die in Anspruch genommenen Unternehmen weitergeleitet.

2. Anmeldung

2.1 Die Anmeldung hat nur Gültigkeit, wenn der Teilnahmebetrag/die Anzahlung zum entsprechenden Zeitpunkt auf dem Konto der Skischule SNOW AND RIDE eingegangen ist.

2.2 Gehen bei einer Ausfahrt mehr Anmeldungen ein, als Plätze vorhanden sind, entscheidet der Eingang der Einzahlung über ihre Berücksichtigung.

3. Leistungsvorbehalt

3.1 Wir behalten uns vor, Ausfahrten abzusagen, wenn eine gewisse Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

3.2 Wir behalten uns vor, Ausfahrten aufgrund von außergewöhnlichen Umständen (Einstellung der Liftanlagen, höhere Gewalt – insbesondere Witterungsbedingungen, Schneeverhältnisse, Straßenverhältnisse, Epidemien) terminlich zu verschieben, auf alternative Skigebiete auszuweichen oder abzusagen.

3.3 Bereits geleistete Zahlungen werden, abzüglich der uns entstandenen Kosten, zurückerstattet. Weitere Ansprüche und Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

4. Rücktritt des Teilnehmers, Benennung einer Ersatzperson

4.1 Ein „Umbuchen“ auf eine Ersatzperson ist ohne zusätzliche Kosten unter Nennung der persönlichen Daten möglich.

4.2 Sollten Sie an einer Ausfahrt, zu der Sie sich angemeldet haben, nicht teilnehmen, gelten folgende Regeln:

Für sämtliche Ausfahrten außer der Jugendausfahrt

. Ab 30 Tage vor Reisebeginn werden 10% des Reisepreises einbehalten

. Ab 15 Tage vor Reisebeginn werden 40% des Reisepreises einbehalten

. Ab 7 Tage vor Reisebeginn werden 70% des Reisepreises einbehalten

Jugendausfahrt

. Ab 90 Tage vor Reisebeginn werden 10% des Reisepreises einbehalten

. Ab 22 Tage vor Reisebeginn werden 25% des Reisepreises einbehalten

. Ab 15 Tage vor Reisebeginn werden 40% des Reisepreises einbehalten

. Ab 7 Tage vor Reisebeginn werden 70% des Reisepreises einbehalten

5. Haftung

5.1 Für den Verlust oder die Beschädigung an Ausrüstungsgegenständen haften wir nicht.

5.2 Die angebotenen Fahrten der Skischule SNOW AND RIDE haben immer eine organisationsspezifische Ausrichtung, daher gilt der Skiclub nicht als Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes. Dies ist der Fall bei einer Veranstaltung, die es den Mitgliedern ermöglicht, dem Vereinszweck entsprechend Sport auszuüben.

5.3 Die Skischule SNOW AND RIDE haftet nicht für Fremdleistungen, insbesondere des Busunternehmens und der Liftgesellschaften, da hier ein Vertrag des Kunden mit dem jeweiligen Unternehmen gewollt ist. Die Skischule SNOW AND RIDE wird lediglich als Stellvertreter tätig und verschafft die Leistung für den jeweiligen Teilnehmer.

6. Sicherheit

6.1 Kursteilnehmer bzw. deren Eltern (bei Minderjährigen) sind dazu verpflichtet, Sorge zu tragen, dass seine Ausrüstung den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Bindung, Ski und Skischuhe müssen vor Kursbeginn von einem autorisierten Fachhändler überprüft worden sein.

6.2 Für alle Kinder- und Jugendliche besteht eine zwingende Helmpflicht. Erwachsenen wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen.

7. Beförderungsanlagen und Busreisen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Liftgesellschaften und der von uns beauftragten Busunternehmen werden von allen Teilnehmern anerkannt.

8. Datenerhebung

Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden nur für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke (Abwicklung der Veranstaltungen) iSd § 28 BDSG erhoben, gespeichert, verändert oder übermittelt. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

9. Pass,- Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen

Für die Einhaltung der jeweiligen zwischenstaatlichen regelnden Bestimmungen bzgl. des Reiseverkehrs, hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Sollte durch Verschulden eines Teilnehmers an der Grenze ein Rücktransport notwendig werden, so gehen die dadurch entstandenen Kosten zu Lasten des Teilnehmers.

10. Freizeiten

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer, den Weisungen der Betreuer Folge zu leisten, sowie die jeweils bestehende Hausordnung einzuhalten. Bei groben Verstößen ist die Kursleitung ermächtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf seine Kosten nach Hause zu schicken. Der gesetzliche Vertreter erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis, dass bei einem Ausschluss von der Teilnahme der minderjährige Teilnehmer ohne besondere Begleitung die Heimreise antreten darf. Ein Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Kursbetrages oder eines Teils desselben besteht in diesem Fall nicht. Grundsätzlich muss jeder Teilnehmer bereit sein, mit Kameradschaft und Hilfsbereitschaft zum Gelingen einer Freizeit beizutragen.

11. COVID-19-Pandemie

Um die Einhaltung der behördlich geforderten Corona-Maßnahmen zu garantieren, können die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit zum Schutz aller Teilnehmer und Skilehrer einseitig durch die Skischule Snow and Ride geändert werden.

Hierzu zählen insbesondere Vorschriften zur Auskunft über persönliche Daten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Gesundheitsfragebogen), zum Tragen von Schutzkleidung in öffentlichen Bereichen und Änderungen und ggf. der Ausfall der gebuchten Leistungen. Die Änderungen der vereinbarten Leistung müssen dabei für den Teilnehmer nachvollziehbar im direkten Zusammenhang mit den behördlichen geforderten Corona-Maßnahmen, wie z.B. dem Abstandsgebot, stehen. Diese Maßnahmen können und werden sich im Laufe der Corona-Krise ändern.